Scheingeschäft des Erblassers

Scheingeschäft des Erblassers

WAS SIND GEHEIME ABSPRACHEN UND ERBSCHAFTSVERMEIDUNG?
Kollusion ist die Vereinbarung von Parteien, einen Vertrag zu schließen, der nicht ihrem wirklichen Willen entspricht, um Dritte zu täuschen, und der, obwohl er scheinbar gültig ist, zwischen ihnen nicht gültig ist. So hat beispielsweise der Erbe, der die Immobilie durch Verkauf in der Eigentumsurkunde an Dritte überträgt, um sich der Erbschaft zu entziehen, ein kollusives Geschäft getätigt. Denn der Zweck des scheinbaren Verkaufsgeschäfts der Parteien ist es, die Hinterziehung der Erbschaft zu verschleiern. Daher sind sowohl das scheinbare Verkaufsgeschäft als auch der heimlich (mündlich oder schriftlich) zwischen den Parteien geschlossene Vertrag ungültig.

Damit die Voraussetzungen für eine geheime Absprache erfüllt sind, müssen die folgenden drei Bedingungen zusammentreffen:

Es muss ein wissentlicher und vorsätzlicher Widerspruch zwischen den tatsächlichen Absichten der Parteien und den von ihnen getätigten Transaktionen bestehen,
Es muss die Absicht bestehen, Dritte zu täuschen,
Die Parteien müssen sich auf ein kollusives Geschäft einigen.
Das Thema dieses Artikels, die “muris collusion” (Erbschaftsumgehung), wird rechtlich als qualifizierte (relative) Kollusion bezeichnet. Bei der qualifizierten Kollusion gibt es zwei Transaktionen: Die offensichtliche Transaktion und die versteckte Transaktion. Mit diesen beiden Transaktionen wollen die Parteien Dritte täuschen. Das Scheingeschäft spiegelt nicht den wirklichen Willen der Parteien wider und zielt darauf ab, Dritte zu täuschen. So sollen beispielsweise Dritte getäuscht werden, indem das zu verschenkende Eigentum durch ein Verkaufsgeschäft übertragen wird. Bei kollusiven Geschäften spiegelt sich der wirkliche Wille der Parteien nicht in den offensichtlichen, sondern in den versteckten Transaktionen wider. Im obigen Beispiel ist die Spendentransaktion eine verdeckte Transaktion.

Scheingeschäft des Erblassers


Muris’ Kollusion (Erbschaftsumgehung) liegt vor, wenn eine Person ihren unentgeltlichen Gewinn als Verkauf oder Unterhaltsvertrag bis zum Tod darstellt, um ihren Erben das Erbrecht vorzuenthalten. Damit soll vor allem verhindert werden, dass die Erben mit vorbehaltenen Anteilen ihre Erbanteile durch eine Ausgleichsklage in der Zukunft erhalten. Mit anderen Worten: Der Erbe will verhindern, dass seine Erben in Zukunft Klage erheben, indem er vorgibt, die Güter, die er eigentlich verschenken will, gegen einen Verkauf zu übertragen. In dem Verfahren zur Hinterziehung von Erbschaften wird untersucht, Erblassers, ob vier Elemente der Absprache vorliegen:

Scheinbare Transaktion (Vertrag),
Vereinbarung über Absprachen,
Absicht, Dritte (Erben) zu täuschen,
Geheimvertrag.
SCHEINGESCHÄFT
In der Praxis stellt sich das scheinbare Geschäft als Verkauf, Schenkung oder Unterhaltsvertrag bis zum Tod dar. Bei diesen Geschäften handelt es sich um Transaktionen, die nicht dem wirklichen Willen des Erben entsprechen, um den Erben Eigentum zu entziehen, und die kein Urteil und kein Ergebnis haben. Wenn beispielsweise der Erbe ein Haus in der Eigentumsurkunde an eine beliebige Person überträgt, als ob er es jemandem geschenkt hätte, um die Erbschaft zu umgehen, soll damit verhindert werden, dass die Vorbehaltsaktionäre in Zukunft Klage erheben. Erblassers

Eine Absprache ist eine Vereinbarung zwischen dem Erben und einem Dritten, dass der Scheinvertrag nur zu dem Zweck geschlossen wird, die Erben zu täuschen. Die Parteien sind sich darüber einig, dass das Scheingeschäft, das zur Umgehung der Erbschaft getätigt wurde, zwischen ihnen keinerlei Wertung und Ergebnis haben soll. Diese Vereinbarung kann mündlich oder schriftlich erfolgen.

GEHEIME ABSPRACHE

Ein weiteres Element der Muris-Kollusion ist, dass die Transaktion, d.h. die Verträge wie z.B. Verkäufe usw., die die Parteien scheinbar abgeschlossen haben, in der Absicht getätigt werden, die Erben zu täuschen. Wenn die Parteien (der Erbe und der Dritte) nicht die Absicht haben, die Erben zu täuschen, kann eine Klage wegen Diebstahls von Erbschaftsgut nicht eingereicht werden.

GEHEIMVERTRAG
Es handelt sich um einen Vertrag, der den wahren Willen des Erben widerspiegelt und sich hinter der scheinbaren Transaktion verbirgt. Ein Beispiel: Der Erbe will sein Vermögen verschenken, versteckt es aber hinter dem Kaufvertrag, um die Erben zu täuschen. Da der verdeckte Vertrag (Schenkung) tatsächlich dem wirklichen Willen der Parteien entspricht, ist er in der Regel gültig. Hier ist es wichtig, ob der geheime Vertrag der Formvorschrift unterliegt oder nicht. Bei unbeweglichen und beweglichen Sachen ohne Eigentumsurkunde ist die geheime Transaktion nicht von der Form abhängig. Da er jedoch dem amtlichen Formerfordernis für unbewegliche Sachen unterliegt und diese Form in dem “Geheimvertrag” nicht eingehalten wird, ist er ungültig. Erblassers

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