
Rechtsbehelf gegen einen Verkehrsstrafe
EINSPRUCH GEGEN BUSSGELDBESCHEID
Heute: Durch die rasante Zunahme der Zahl der Fahrzeuge werden viele Verkehrsregeln verletzt. Als Folge dieser Verstöße wird Ihnen ein Bußgeld auferlegt. Wenn Sie der Meinung sind, dass der gegen Sie verhängte Bußgeldbescheid ungerechtfertigt ist, haben Sie das Recht, gegen den betreffenden Bußgeldbescheid Einspruch einzulegen. Der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid kann schriftlich beim Friedensrichter oder über E-Government erfolgen. Verkehrsstrafe
Gegen den Bußgeldbescheid müssen Sie spätestens innerhalb von 15 Tagen nach Zustellung des Bescheids Einspruch einlegen.
Abfrage eines auf Ihren Namen ausgestellten Bußgelds
Sie können sich über E-devlet, Generaldirektion für Sicherheit und Steuerverwaltung, erkundigen, ob ein Bußgeld auf Ihren Namen ausgestellt wurde.
Verfahren für die Notifizierung von Strafberichten
Wird die Strafe gegen das Gesicht oder gegen das Nummernschild verhängt, wird ein anderer Weg beschritten. In Fällen, in denen das Bußgeld ins Gesicht geschlagen wird, kann innerhalb von 15 Arbeitstagen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid eingelegt werden. In Verkehrsstrafe, in denen das Bußgeld auf dem Nummernschild angebracht wird, beginnt das Recht auf Einspruch mit dem Tag der Zustellung des Bußgeldbescheids an Sie.
Der Einspruch ist nicht gebührenpflichtig.
Für den Einspruch gegen ein Bußgeldverfahren fallen keine Gerichtskosten an. Während des Berufungsverfahrens vor dem Friedensrichteramt zur Aufhebung des Bußgeldbescheids werden keinerlei Gebühren oder Auslagen erhoben.
Einspruch kann auch nach Zahlung des Bußgeldes eingelegt werden
Nachdem Sie das Bußgeld bezahlt haben, können Sie Einspruch einlegen, indem Sie die Quittung dem Einspruchsantrag beifügen. Einige Personen, gegen die ein Bußgeldbescheid ergangen ist, können ihre Zahlungen vor dem Gerichtsverfahren leisten, um in den Genuss des Bußgeldrabatts zu kommen, der während der Frist für die vorzeitige Zahlung gilt. Wird der Einspruch zurückgewiesen, so ist es zu seinen Gunsten, wenn er die Geldbuße vor dem Einspruch gezahlt hat. Verkehrsstrafe
